Dienstag, 15. März 2022 | 19 – 21 Uhr
Kostenloses Webinar mit der Rechtsanwältin Mag.a Sonja Aziz
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Worum geht es?
Österreich nimmt im Rahmen seiner Gewaltschutzgesetze eine internationale Vorreiterrolle ein, dennoch gibt es nach wie vor Lücken und Rechtschutzdefizite in der Umsetzung. Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt werden vorschnell von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Verurteilungsquote ist nach wie vor niedrig. In Pflegschaftsverfahren bleibt das Erleben bzw. Miterleben von Gewalt weitgehend unberücksichtigt. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass auch miterlebte Gewalt Kinder traumatisieren kann. Gemeinsame Obsorge gilt in der derzeitigen Rechtsprechung der Gerichte in allen Instanzen als Regelfall und wird seitens der Gerichte trotz Gewalt und im Widerspruch zu den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, wie § 138 ABGB betreffend die Kriterien des Kindeswohls, angeordnet.
Mit der Ratifizierung der Istanbul Konvention hat sich Österreich zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen sowie zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen verpflichtet. Die Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen. Auch psychische Gewalt ist davon umfasst und muss bei Entscheidungen über das Kontaktrecht und die Obsorge berücksichtigt werden. Diese dürfen die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder nicht gefährden.
Gewaltschutz von Frauen und Kindern muss nachdrücklich und verlässlich im Familienrecht verankert und von den Familiengerichten berücksichtigt werden. Der Gewaltschutz darf durch das Kontaktrecht des Vaters nicht ausgehebelt werden. Welche Rechte die Istanbul Konvention konkret vorsieht und welche Maßnahmen es noch umzusetzen gilt, erfahren Sie in diesem Webinar.
Anschließend Diskussionsmöglichkeit.