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Webinar: Die Istanbul-Konvention im Familienrecht zwischen Theorie und Praxis

15. März 2022 @ 19:00 - 21:00

Diens­tag, 15. März 2022 | 19 – 21 Uhr
Kos­ten­lo­ses Web­i­nar mit der Rechts­an­wäl­tin Mag.a Son­ja Aziz

Um am Web­i­nar teil­zu­neh­men, bit­te um Anmel­dung hier.
Der Zoom-Link wird im anschlie­ßen­den Bestä­ti­gungs­mail zugeschickt.

Wor­um geht es?
Öster­reich nimmt im Rah­men sei­ner Gewalt­schutz­ge­set­ze eine inter­na­tio­na­le Vor­rei­ter­rol­le ein, den­noch gibt es nach wie vor Lücken und Recht­schutz­de­fi­zi­te in der Umset­zung. Straf­ver­fah­ren wegen häus­li­cher Gewalt wer­den vor­schnell von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­stellt, die Ver­ur­tei­lungs­quo­te ist nach wie vor nied­rig. In Pfleg­schafts­ver­fah­ren bleibt das Erle­ben bzw. Mit­er­le­ben von Gewalt weit­ge­hend unbe­rück­sich­tigt. Dabei ist wis­sen­schaft­lich belegt, dass auch mit­er­leb­te Gewalt Kin­der trau­ma­ti­sie­ren kann. Gemein­sa­me Obsor­ge gilt in der der­zei­ti­gen Recht­spre­chung der Gerich­te in allen Instan­zen als Regel­fall und wird sei­tens der Gerich­te trotz Gewalt und im Wider­spruch zu den bestehen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, wie § 138 ABGB betref­fend die Kri­te­ri­en des Kin­des­wohls, angeordnet.

Mit der Rati­fi­zie­rung der Istan­bul Kon­ven­ti­on hat sich Öster­reich zur umfas­sen­den Bekämp­fung aller For­men von Gewalt an Frau­en sowie zur Umset­zung geeig­ne­ter Maß­nah­men ver­pflich­tet. Die Kon­ven­ti­on umfasst alle For­men von Gewalt gegen Frau­en. Auch psy­chi­sche Gewalt ist davon umfasst und muss bei Ent­schei­dun­gen über das Kon­takt­recht und die Obsor­ge berück­sich­tigt wer­den. Die­se dür­fen die Rech­te und die Sicher­heit des Opfers oder der Kin­der nicht gefährden.

Gewalt­schutz von Frau­en und Kin­dern muss nach­drück­lich und ver­läss­lich im Fami­li­en­recht ver­an­kert und von den Fami­li­en­ge­rich­ten berück­sich­tigt wer­den. Der Gewalt­schutz darf durch das Kon­takt­recht des Vaters nicht aus­ge­he­belt wer­den. Wel­che Rech­te die Istan­bul Kon­ven­ti­on kon­kret vor­sieht und wel­che Maß­nah­men es noch umzu­set­zen gilt, erfah­ren Sie in die­sem Webinar.

Anschlie­ßend Diskussionsmöglichkeit.

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